Der Veranstalter des Deutschen Schulleitungskongresses ist berechtigt im Rahmen der Akkreditierungen von Journalist*innen Nachweise für eine journalistische Tätigkeit zu verlangen.
Die Vorlage eines Presseausweises kann als Indiz für eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit dienen. Die Presseakkreditierung ist aktiven Medienberichterstattern vorbehalten. Dies schließt Redaktionen, Content Creatoren, Reporter*innen, Produzent:innen, Kamerateams und Fotograf*innen ein. Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinien ohne öffentliche Bekanntmachung anzupassen und bereits erteilte Akkreditierungen/Registrierungen jederzeit zu widerrufen.
In der Vergangenheit erteilte Presseakkreditierungen zu Kongressen des Veranstalters garantieren keine erneute Zusage oder einen Verzicht auf die Akkreditierungsanforderungen. Fehlverhalten oder eine falsche Darstellung der Position und/oder der Organisation wird Sie und Ihre Organisation von zukünftigen Veranstaltungen des Veranstalters ausschließen.
Videoproduktionsfirmen, Newsletter, YouTube-, Facebook-, Twitter-Aktivitäten, Foren und Communities werden für die Presseakkreditierung nicht berücksichtigt.
Der Veranstalter des Deutschen Schulleitungskongresses behält sich die Ablehnung von Akkreditierungen ohne Angaben von Gründen vor.