Akkreditierung

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Presseakkreditierung

Hier können Sie sich für den Deutschen Schulleitungskongress 2025 akkreditieren:

Akkreditierungsrichtlinien

  • Der Veranstalter des Deutschen Schulleitungskongresses ist berechtigt im Rahmen der Akkreditierungen von Journalist*innen Nachweise für eine journalistische Tätigkeit zu verlangen.
  • Die Vorlage eines Presseausweises kann als Indiz für eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit dienen. Die Presseakkreditierung ist aktiven Medienberichterstattern vorbehalten. Dies schließt Redaktionen, Content Creatoren,  Reporter*innen, Produzent:innen, Kamerateams und Fotograf*innen ein. Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinien ohne öffentliche Bekanntmachung anzupassen und bereits erteilte Akkreditierungen/Registrierungen jederzeit zu widerrufen.
  • In der Vergangenheit erteilte Presseakkreditierungen zu Kongressen des Veranstalters garantieren keine erneute Zusage oder einen Verzicht auf die Akkreditierungsanforderungen. Fehlverhalten oder eine falsche Darstellung der Position und/oder der Organisation wird Sie und Ihre Organisation von zukünftigen Veranstaltungen des Veranstalters ausschließen.
  • Videoproduktionsfirmen, Newsletter, YouTube-, Facebook-, Twitter-Aktivitäten, Foren und Communities werden für die Presseakkreditierung nicht berücksichtigt.
  • Der Veranstalter des Deutschen Schulleitungskongresses behält sich die Ablehnung von Akkreditierungen ohne Angaben von Gründen vor.