Akkreditierung
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Presseakkreditierung
Hier können Sie sich für den Deutschen Schulleitungskongress 2023 akkreditieren:
Akkreditierungsrichtlinien
- Der Veranstalter des Deutschen Schulleitungskongresses ist berechtigt im Rahmen der Akkreditierungen von Journalist:innen Nachweise für eine journalistische Tätigkeit zu verlangen.
- Die Vorlage eines Presseausweises kann als Indiz für eine hauptberufliche journalistische Tätigkeit dienen.
- Der Veranstalter des Deutschen Schulleitungskongresses behält sich in jedem Fall vor, aktuelle tatsächliche Veröffentlichungen einzufordern.
- Die problemlose Akkreditierung wird durch die automatische Zusendung oder Vorlage von kongressbezogenen Belegen erleichtert. Dies gilt insbesondere für freie Journalist:innen. Redaktionsbestätigungen werden nur noch in Ausnahmefällen anerkannt.
- Die Presseakkreditierung ist aktiven Medienberichterstattern vorbehalten. Dies schließt Redaktionen, Reporter:innen, Produzent:innen, Kamerateams und Fotograf:innen ein. Wir behalten uns das Recht vor, diese Richtlinien ohne öffentliche Bekanntmachung anzupassen und bereits erteilte Akkreditierungen/Registrierungen jederzeit zu widerrufen.
- In der Vergangenheit erteilte Presseakkreditierungen zu Kongressen des Veranstalters garantieren keine erneute Zusage oder einen Verzicht auf die Akkreditierungsanforderungen. Fehlverhalten oder eine falsche Darstellung der Position und/oder der Organisation wird Sie und Ihre Organisation von zukünftigen Veranstaltungen des Veranstalters ausschließen.
- Videoproduktionsfirmen, Newsletter, YouTube-, Facebook-, Twitter-Aktivitäten, Foren und Communities werden für die Presseakkreditierung nicht berücksichtigt.
- Der Veranstalter des Deutschen Schulleitungskongresses behält sich die Ablehnung von Akkreditierungen ohne Angaben von Gründen vor.