Fortbildungsanerkennung

Der Deutsche Schulleitungskongress 2022 wurde in allen Bundesländern zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung für schulische Leitungs- und Führungskräfte beantragt. In vielen Bundesländern ist der DSLK zudem auch formell staatlich akkreditiert. Nachfolgend können Sie die entsprechende Übersicht der Fortbildungsanerkennung nach Bundesland sortiert einsehen. Diese wird fortlaufend aktualisiert.

Länderübersicht

Baden-Württemberg

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Bayern

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Berlin

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Brandenburg

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter der Anerkennungs-Nr. 221110-44.11-46512-221018.8 anerkannt.

Bremen

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Hamburg

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Hessen

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter LA-Angebots-Nr. 02206841 anerkannt.

Mecklenburg-Vorpommern

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter dem Aktenzeichen 334-Anerk-2022 anerkannt.

Niedersachsen

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Nordrhein-Westfalen

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Rheinland-Pfalz

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter dem Aktenzeichen 22ST030001 anerkannt.

Saarland

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Sachsen

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter EXT05341 anerkannt.

Sachsen-Anhalt

Antwort des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA): Seit knapp 3 Jahren gibt es das Anerkennungsverfahren nicht mehr.

Schleswig-Holstein

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Thüringen

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter der Az.-Nr. 5094-17-1119/22 anerkannt.

Stand: 20.10.2022

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