Fortbildungsanerkennung
Der Deutsche Schulleitungskongress 2022 wurde in allen Bundesländern zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung für schulische Leitungs- und Führungskräfte beantragt. In vielen Bundesländern ist der DSLK zudem auch formell staatlich akkreditiert. Nachfolgend können Sie die entsprechende Übersicht der Fortbildungsanerkennung nach Bundesland sortiert einsehen. Diese wird fortlaufend aktualisiert.
Länderübersicht
Baden-Württemberg
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.
Bayern
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.
Berlin
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.
Brandenburg
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter der Anerkennungs-Nr. 221110-44.11-46512-221018.8 anerkannt.
Bremen
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.
Hamburg
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.
Hessen
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter LA-Angebots-Nr. 02206841 anerkannt.
Mecklenburg-Vorpommern
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter dem Aktenzeichen 334-Anerk-2022 anerkannt.
Niedersachsen
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.
Nordrhein-Westfalen
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.
Rheinland-Pfalz
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter dem Aktenzeichen 22ST030001 anerkannt.
Saarland
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.
Sachsen
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter EXT05341 anerkannt.
Sachsen-Anhalt
Antwort des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA): Seit knapp 3 Jahren gibt es das Anerkennungsverfahren nicht mehr.
Schleswig-Holstein
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.
Thüringen
Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter der Az.-Nr. 5094-17-1119/22 anerkannt.
Stand: 20.10.2022
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