Fortbildungsanerkennung

Länderübersicht

Der Deutsche Schulleitungskongress 2023 wurde in allen Bundesländern zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung für schulische Leitungs- und Führungskräfte beantragt. In vielen Bundesländern ist der DSLK zudem auch formell staatlich akkreditiert. Nachfolgend können Sie die entsprechende Übersicht der Fortbildungsanerkennung nach Bundesland sortiert einsehen. Diese wird fortlaufend aktualisiert.

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Die Anerkennung des DSLK als Lehrerfortbildung und die Anrechnung der Teilnahme auf die individuellen Fortbildungsverpflichtungen obliegt in Bayern dem jeweiligen Dienstvorgesetzten, nicht aber dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Für den DSLK als Veranstaltung eines externen Anbieters gilt zudem, dass Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung grundsätzlich nicht gewährt werden. Dasselbe gilt für anfallende Reise- und Fahrtkosten. 

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.
 
 
 
 
 
 

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter der Anerkennungs-Nr. 231123-44.11-46512-230818.31 anerkannt.

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter LA-Angebots-Nr. 02309492 anerkannt.

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter dem Aktenzeichen 334-Anerk-2023 anerkannt.

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter dem Aktenzeichen 23ST029001 anerkannt.

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter EXT05537 anerkannt.

Antwort des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt: Seit knapp 3 Jahren gibt es das Anerkennungsverfahren nicht mehr.

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich anerkannt. Ein formelles Anerkennungsverfahren ist nicht notwendig.

Der DSLK ist als Fortbildung staatlich unter der Az.-Nr. 5094-27-1192/23 anerkannt.

Stand: 10.10.2023

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