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„Ich würde, wenn ich nur dürfte”

Von der Grauzone zum Handlungsspielraum

Ein Beitrag von Christiane von Schachtmeyer ©Friedrich Verlag GmbH | SCHULE LEITEN 39 I 2025

Viele Schulleitungen fühlen sich zu stark in rechtlichen Grauzonen gefangen, um Schulentwicklung voranzutreiben. Gründe sind bürokratische Hürden, mangelnde Autonomie und Unsicherheit. Lösungsansätze: Fokussierung auf Handlungsspielräume und gezielte Nutzung von Ausnahmeregelungen.

61 Prozent der Schulleitungen meinen, dass sie sich zuweilen in rechtliche Grauzonen begeben müssten, um Fortschritte in der Schulentwicklung erzielen zu können. Weitere 22 Prozent stimmen dem teilweise zu, vier Prozent der Schulleitungen stimmten dieser Aussage nicht zu. Dies zeigt eine forsa-Umfrage für die Deutsche Telekom Stiftung aus dem Jahr 2023. Diese Zahlen bestätigen mein Bauchgefühl, das aus zahlreichen Gesprächen und Fortbildungen mit schulischen Führungskräften stammt, nämlich eine große Unsicherheit in der Frage, wie man mit den Einflüssen von außen, den geäußerten Bedarfen und Bedürfnissen umgeht. Wie kann ich als Schulleitung die vielen Anforderungen von außen gut steuern? Wie baue ich aus Anforderungen wie Startchancen, BISS, ZLVs, Schulbau, bürokratischen und rechtlichen Vorgaben ein für die Schulgemeinschaft passendes Gerüst, ohne das Gesetz zu verletzen? Ich persönlich habe als treue Beamtin der Freien und Hansestadt Hamburg große Schwierigkeiten mit dem Begriff der Grauzone. Ich assoziiere den Begriff der Grauzone einerseits mit dem Stochern im Nebel, also als eine Zone der Unwissenheit. Und meine Erwartung an die Regeln und Gesetze des staatlichen Schulsystems ist, dass ich diese kennen und anwenden kann. Andererseits assoziiere ich den Begriff „Grauzone“ mit einem Handeln im Bereich des eher Unsichtbaren und nicht Nachvollziehbaren, also mit einem Handeln, das am Rande der Legalität stattfindet. Das kann doch eigentlich nicht in Ordnung sein, oder? Aber welche Ursachen gibt es für die gefühlte Notwendigkeit der Grauzone?

Von einer erlernten Hilflosigkeit in die Grauzone?

Eine Hypothese ist, dass eine er lernte Hilflosigkeit die Ursache ist. Darunter versteht man das Phänomen, dass ständige negative Erfahrungen jemanden (in diesem Falle also die Schulleitungen) dazu führen, das Gefühl zu entwickeln, permanent keine Kontrolle über sein Handeln zu haben. Dieses Phänomen scheint es bei deutschen Schulleitungen zu geben, wenn man dem Bund-Länder-Forschungsverbund in der Initiative „Schule macht stark“ (Schu-MaS) folgt. Dieser bemängelt die schwache Rolle der Schulleitun gen im Schulsystem. Danach führten Schulleitende in Deutsch land ihre Schulen „mit Blick auf die pädagogische Programmatik“ durchschnittlich „weniger stark“ als Schulleitende in anglophonen Ländern. Vergleichsdaten zeigten, dass Schulleitungen „an sozialräumlich benachteiligten Standorten“ in Deutschland ihre Entscheidungen „stärker vom Willen des Kollegiums abhängig machen“ als an ähnlichen Standorten in den USA. Sie führten konsensorientierter und wirkten weniger darauf hin, dass ihre Lehrkräfte zielorientiert arbeiten, sich professionalisieren oder etwa den Unterricht ihrer Kolleg:innen beobachten. Auch in ihrer Selbstwahrnehmung fühlten sich Schulleiter zu oft nicht mächtig genug, um pädagogische Neuerungen umzu setzen. Bürokratische Vorgaben scheinen dabei gefühlt ein großer Hemmschuh zu sein.

Gibt es eine brauchbare Illegalität?

Auch als gesetzestreue Beamtin muss ich zugeben, dass es unmöglich ist, sich wirklich an alle Vorgaben und Regelungen buchstabengetreu zu halten. Nicht umsonst gilt der „Dienst nach Vorschrift“ als effektive Streikform. Es gibt Organisationen eine gewisse Leichtigkeit, wenn nicht alle Regelungen eingehalten werden, weil dies die alltägliche Arbeit entlastet. Ein Beispiel sind Arbeitsaufträge von erkrankten Lehrkräften für den Vertretungsunterricht. Man darf von krank gemeldeten Kolleg:innen eine solche Leistung nicht verlangen, dennoch ist das Verfahren, Arbeitsaufträge zu erstellen, in vielen Schulen gang und gäbe, weil es (fast) alle entlastet. Für dieses Phänomen hat der Systemtheoretiker Niklas Luhmann (1995) den Begriff der „brauchbaren Illegalität“ entwickelt. Unter diesem Begriff wird ein bewusstes Handeln von Mitgliedern einer Organisation verstanden, das gegen die formalen Erwartungen der Organisation verstößt. Stefan Kühl, der sich mit der Soziologie von Organisationen befasst, betont den Nutzen brauchbarer Illegalität in Organisationen. Aber natürlich birgt der Regelverstoß auch Risiken, vor allem für die Akteur:innen, die vielleicht langfristig einen Schaden von der ständigen Illegalität haben. Das könnte zum Beispiel eine Lehrkraft sein, die trotz schwerer Erkrankung viele Arbeitsaufträge stellt und noch schwerer erkrankt.

Von der Grauzone zum Handlungsspielraum

Eine weitere entscheidende Frage ist, ob es wirklich so viele bürokratische Vorgaben gibt, die Schulleitungen einschränken. Wenn ich in meiner Zeit als Schulleiterin das Schulgesetz, Prüfungsordnungen oder Vergaberichtlinien gelesen habe, dann hat es mir häufig geholfen, diese Texte mit dem Erkenntnisinteresse zu lesen, inwiefern die Vorschrift zu meinem Handlungsinteresse passt und welche Ausnahmeregelungen und Handlungsspielräume es in der Verordnung gibt. Meine Erfahrung ist, dass jede Vorschrift Aus nahmen und Einzelfälle zulässt und häufig Grundsätze definiert. Ich kann also etwa laut Vergabeordnung andere Möbel als die aus geschriebenen anschaffen, wenn ich bestimmte Bedarfe habe und diese im Sinne der Verordnung definiere, damit ich das schicke teure Sofa mit Schallabschirmung kaufen kann. Dabei ist es gut, wenn ich z. B. im Vergabevermerk auf übergeordnete Rechtsnormen wie zum Beispiel das Schulgesetz verweisen kann: Bye bye, Grauzone, welcome Handlungsspielraum.

Die Experimentierklausel: Schleswig-Holsteins Zauberformel?

Im Jahr 2024 gab es in Schleswig Holstein das Angebot an allgemeinbildende Schulen, einzelne Schulentwicklungsimpulse an ihren Schulen zu erarbeiten, mit denen sie das Lehren und das Lernen verbessern wollen. Die Ideen wurden in drei Kategorien unterteilt Vorschläge der Kategorie A sind unmittelbar durchführbar und benötigen keine besondere Erlaubnis oder Begleitung in schulrechtlicher Hinsicht, weil sich der Vorschlag im Rahmen der gelten den Rechts- und Verwaltungsvorschriften realisieren lässt. Vorschläge der Kategorie B sind zwar grundsätzlich durchführbar, benötigen aber eine besondere Erlaubnis (ggf. im Rahmen eines Schulversuchs) oder eine vorherige Anpassung in der Verordnungs- oder Erlasslage, weil das Vorhaben derzeit vom Schulgesetz oder sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen abweicht, wie z. B. Zeugnis- oder Stundentafelverordnung. Unter Kategorie C fallen Vorschläge, die aufgrund höherrangigen Rechts nicht umsetzbar sind. Hier ist aber vielleicht eine Modifikation des Konzepts möglich, sodass es in die Kategorie B ein geordnet werden könnte. Das Er gebnis dieses Experiments ist erstaunlich: 144 Schulen haben 205 Ideen eingereicht und so gut wie keine davon musste abgelehnt werden, weil die meisten Anträge auch ohne die Experimentierklausel möglich gewesen wären. Die aktuelle Rechtslage bot ausreichend Spielraum. Das Beispiel ermutigt, stärker auf die Handlungsspielräume als auf die Grenzen des Systems zu schauen.

Gelassenheit

Und wenn man mal nicht weiter weiß, könnte das Gebet der Gelassenheit helfen: Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

Literatur
Klaus, A. (o. J.): Unterstützung Glückssache? Schulleitungsbefragung offenbart uneinheitliches Bild davon, wie Schulaufsicht und Schulträger ihre Funktionen ausüben. https://fr-vlg. de/493x8m
Kühl, St. (2020): Brauchbare Illegalität. Weswegen sich Regelabweichungen in Organisationen nicht vermeiden lassen. https://fr-vlg.de/a64ooq Luhmann, N. (1995): Funktionen und Folgen formaler Organisationen: mit einem Epilog 1999 (5). Berlin, S. 304 ff.
Maaz, K. & Marx, A. (Hg.) (2024): Schu Mas – Schule macht stark. Sozial raumorientierte Schul- und Unterrichtsentwicklung an Schulen in schwierigen Lagen: Erste Erkenntnisse zu Aufbau und Arbeitsergebnissen des interdisziplinären Forschungsverbunds. Münster.
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Hol stein (2024): Experimentierklausel. https://fr-vlg.de/egwy8l 

Christiane von Schachtmeyer leitet das Referat Personalentwicklung im Hamburger Institut für Lehrerbildung und Schulentwicklung. Sie ist Mitherausgeberin von Schule leiten.

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